Laden Sie Fahrer- und Fahrzeugdaten remote herunter
Seit 2006 verpflichtet die Europäische Sozialvorschrift (ESV) alle Mitgliedsländer, die Daten des digitalen Fahrtenschreibers zu erfassen und zu archivieren. Sie sind verpflichtet, die Daten der Fahrerkarte spätestens alle 28 Tage und die Daten des Bordgeräts spätestens alle 90 Tage auszulesen und zu erfassen.
Wenn Sie Eigentümer von Fahrzeugen für den Güter- oder Personenverkehr sind, Lkw und Reisebusse über 3,5 Tonnen, deren Zulassung nach 2012 erfolgte, dann ist unser Service Remote Download genau das Richtige für Sie!
SPAREN SIE ZEIT UND SEIEN SIE RECHTSKONFORM.









