CO2-Steuer Deutschland – Österreich

 

Mit dem Ziel, die Erneuerung der Flotten  hin zu immer umweltfreundlicheren Fahrzeugen zu fördern, sieht die europäische Richtlinie Nr. 2022/362 vom 22. Februar 2022 unter anderem die Verpflichtung vor, eine  Besteuerung der von Transportfahrzeugen ausgestoßenen CO-Emissionen vor.

Es wird ein „ Aufschlag “ von 200 Euro pro Tonne CO2 zusätzlich zur bestehenden Maut angekündigt..

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Axxès an Ihrer Seite

Um den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der CO2-Steuer, wie z. B. die Klassifizierung, Erfassung und Abrechnung von CO2, zu minimieren, stellt Ihnen Axxès ein Excel-Dokument zur Verfügung, das Sie ausfüllen und an uns zurücksenden können.

Ohne die entsprechende CO2 -Klassifizierung werden Ihre Fahrzeuge automatisch der ungünstigsten Kategorie zugeordnet.

Nützliche Informationen

Welche Termine müssen Sie sich merken und welche Fahrzeuge sind betroffen ?

Die von der CO2-Steuer betroffenen Fahrzeuge sind Nutzfahrzeuge der Klassen N2/N3 mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (F1) von:

  • > 7,5 Tonnen ab dem 01.12.2023 in Deutschland
  • > 3,5 Tonnen ab dem 01.01.2024 in Österreich
  • > 3,5 Tonnen ab dem 01.07.2024 in Deutschland

Wichtiger Hinweis : Änderung der Definition der Gewichtsklasse!

Seit dem 01.12.2023 muss in Deutschland die in F1 der Zulassungsbescheinigung angegebene Gewichtsklasse verwendet werden und nicht mehr die in F2.

Dies bedeutet, dass Fahrzeuge einer höheren Gewichtsklasse zugeordnet werden oder mautpflichtig sein können. Daher muss die Gewichtsklasse auf der OBU entsprechend dem Gewicht F1 eingestellt werden.

Die Mautbefreiung für Fahrzeuge, die mit LNG-Erdgas betrieben werden, endete in Deutschland am 31. Dezember 2023. Sie unterliegen seit dem 01. Januar 2024 der Mautpflicht, haben jedoch aufgrund ihrer geringen CO2-Emissionen die Möglichkeit, in eine bessere CO2-Emissionsklasse eingestuft zu werden.

Was müssen Sie tun?

1/Bitte überprüfen Sie zunächst, ob dieser Fall auf Sie zutrifft!

Dies hängt vom Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs ab.

Wenn die Erstzulassung nach dem 01. Juli 2019 erfolgte, kann eine bessere CO2-Emissionsklasse beantragt und mit entsprechenden Nachweisen registriert werden.

Sie müssen jedoch jedes Fahrzeug einzeln überprüfen, da nicht alle Fahrzeuge automatisch in eine günstigere Klasse eingestuft werden.

2/Erfassen Sie die CO2-Emissionsklasse aller Ihrer Fahrzeuge

Sie können bereits heute herausfinden, ob Ihr Fahrzeug in eine vorteilhafte CO2-Emissionsklasse eingestuft werden kann,  indem Sie auf diesen Simulator klicken..

Wenn dieser Schritt nicht erfolgt ist, wird Ihnen seit dem 01.12.2023 für Fahrzeuge über 7,5 t, die in Deutschland unterwegs sind, der höchste Tarif in Rechnung gestellt.

Mit der Aktualisierung der CO2-Daten Ihrer Fahrzeuge für Deutschland ist für Österreich zum 1.1.2024 keine weitere Maßnahme erforderlich.

3/ Führen Sie das Update Ihrer OBUs durch!

Bitte beachten Sie, dass Ihre OBU stets an eine Stromquelle angeschlossen sein muss. Aktualisieren Sie die Gewichtsangaben direkt in Ihrer OBU.

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