Laden Sie aus der Ferne die Fahrer- und Fahrzeugdaten herunter
Seit 2006 verpflichtet die Europäische Sozialverordnung (RSE) alle Mitgliedsländer, die Daten des digitalen Fahrtenschreibers zu erfassen und zu archivieren. Sie sind verpflichtet, die Daten der Fahrerkarte spätestens alle 28 Tage und die Daten des Bordgeräts spätestens alle 90 Tage auszulesen und zu erfassen.
Wenn Sie Eigentümer von Fahrzeugen für den Güter- oder Personenverkehr, von Lastkraftwagen und Reisebussen über 3,5 Tonnen sind, die nach 2012 zugelassen wurden, ist unser Remote Download-Dienst genau das Richtige für Sie!
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Zugang zu Ihren Mautdaten
MIT DEM DATENÜBERTRAGUNGSDIENST A-REPORTING ERHALTEN SIE DIE FOLGENDEN BERICHTE:
WÄHLEN SIE DIE HÄUFIGKEIT, DAS FORMAT UND DEN EMPFÄNGER
Unabhängig von der Größe Ihrer Flotte haben Sie dank der automatisierten Datenübermittlung stets die Gewissheit, dass Sie Ihre Daten erhalten.








